Haftungsausschluss:
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und -halter) nehmen auf eigene Gefahr
an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für
alle von ihnen oder von dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein
Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Soweit der Fahrer/Beifahrer nicht
selbst Kfz-Eigentümer und -halter des von ihm benutzten Wettbewerbsfahrzeuges ist, stellt er den
im nachstehenden Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des
Kfz-Eigentümers und -halters frei oder gibt mit der Nennung die nachstehende unterzeichnete
Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers und -halters ab.
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und -halter) verzichten mit Abgabe
dieser Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden
auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:
• den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer,
• die Teilnehmer und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer, jedoch nur, soweit es sich um ein Rennen
oder eine Sonderprüfung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten handelt,
• Behörden, Renndienste und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in
Verbindung stehen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des genannten Personenkreises.
Die Teilnehmer verzichten auch auf Schadenersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger, die durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör
verursacht sein können.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen
oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Die Unterzeichneten versichern, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind, das gemeldete Fahrzeug in allen Teilen den zutreffenden Gesetzen, Ordnungen und
technische Bestimmungen entspricht und Fahrer und Beifahrer (bei Fahrberechtigung) eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des gemeldeten Fahrzeugs in der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
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