MG Club Berlin e.V.
Nennformular
Nennadresse MG-Club Berlin e.V. * K. Swinden * Störstr. 19 * 14167 Berlin.
 Fax : 030 847 07 204 * e-Mail : vorstand@mg-club-berlin.de
ACHTUNG: Anmeldeschluss: 10.08.2015 Teilnehmerbegrenzung: 50 Fahrzeuge
Das ausgefüllte Formular kann nach dem Absenden, an dieser Stelle, gedruckt werden
Bitte alle mit * markierte Pflichtfelder ausfüllen
  Fahrer Beifahrer
Name *
Vorname *
Straße, Hausnummer *
PLZ, Wohnort * *
Telefon:
Festnetz / Handy
* *
EMail-Adresse: *
geb. am (TT.MM.JJJJ): *
 
Fahrzeughersteller: 
*
Typ:   
*
Erstzulassung (JJJJ):    
*
Amtliches Kennzeichen:     * Fahrgestellnummer:     *
 
Am Anreise- bzw. Abreisetag nehme(n) ich/wir teil an : (bitte ankreuzen)
Freitag Sonntag (ab 930 h)
Kaffee und Kuchen im Hotel (ab 1600) Ja   Nein  Kurze Ausfahrt (ca. 3 Std) Ja   Nein 
Abendessen, Restaurant "Villa Rosa" (ab 1900) Ja   Nein   
 
Höhe des NENNGELDES : bitte eintragen
Auto (einschl. Fahrer) 85,- €   Jeder Beifahrer 65,- € Anzahl:  
 
  Das NENNGELD von insgesamt werde ich überweisen an :
MG Club Berlin e.V. * IBAN DE75 12030000 1020202394 * BIC BYLADEM1001 * Kennwort TripleC 2015
   Nach der Reihenfolge des Eingangs der Nennungen (jedoch erst nach Eingang der Zahlung!) erfolgt
     der Eintrag in eine verbindliche Nennliste, einsehbar unter : www.mg-club-berlin.de
 
 

Mit dem Absenden dieses Formulars versichere ich/wir, dass ich/wir den Haftungsausschluss akzeptieren und dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind, das gemeldete Fahrzeug in allen Teilen den zutreffenden Gesetzen, Ordnungen und technischen Bestimmungen entspricht und Fahrer und Beifahrer (bei Fahrberechtigung) eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des gemeldeten Fahrzeugs in der Bundesrepublik Deutschland besitzen.

 
 
 
Haftungsausschluss:

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und -halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder von dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Soweit der Fahrer/Beifahrer nicht selbst Kfz-Eigentümer und -halter des von ihm benutzten Wettbewerbsfahrzeuges ist, stellt er den im nachstehenden Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz-Eigentümers und -halters frei oder gibt mit der Nennung die nachstehende unterzeichnete Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers und -halters ab.

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und -halter) verzichten mit Abgabe dieser Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:
        •   den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer,
        •   die Teilnehmer und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer, jedoch nur, soweit es sich um ein Rennen
            oder eine Sonderprüfung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten handelt,
        •   Behörden, Renndienste und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in
            Verbindung stehen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des genannten Personenkreises. Die Teilnehmer verzichten auch auf Schadenersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger, die durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht sein können. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Die Unterzeichneten versichern, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind, das gemeldete Fahrzeug in allen Teilen den zutreffenden Gesetzen, Ordnungen und technische Bestimmungen entspricht und Fahrer und Beifahrer (bei Fahrberechtigung) eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des gemeldeten Fahrzeugs in der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
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